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01.

GED-lex verfügt über reiche Erfahrung bei des Management von Unternehmenskrisen und Insolvenzen und befasst sich sowohl mit der Sanierung mittels des Einsatzes von vor-Konkursverfahren Instrumente (wie Vereinbarungen und Entschuldungspläne) als auch mit der Tätigkeit im Rahmen der Konkurs- und Insolvenzverfahren (einschließlich außergerichtlicher und gerichtlicher Vergleiche).

02.

GED-lex-Mitglieder unterstützen ihre Mandanten auch bei:

  • Anfechtungs- und/oder Entschädigungsklagen;

  • Haftungsklagen gegen Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer von Unternehmen, die in Konkurs gegangen sind oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden.

03.

GED-lex unterstützt Gläubiger von insolventen Unternehmen und fasst in deren Interesse z.B. Anträge auf Anmeldung zur Konkurstabelle oder auf Rückgabe bzw. Inanspruchnahme ihres Vermögens ab oder setzt sich mit den Verfahrensorganen in Verbindung, um die Interessen der Mandanten bestmöglich zu schützen.

Konkursrecht

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GED-Lex ist eine Marke von der GEDPLUS S.R.L. und wird von mehreren Anwälten verwendet, die unabhängig und selbständig, auch in Bezug auf ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten, voneinander sind.

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